Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen der
MHU Med. Service GmbH
Gemeindewald 7
86672 Thierhaupten,
vertreten durch ihren Geschäftsführer: Uwe Hansel
(im Folgenden: MHU Med. Service GmbH genannt) und den Kunden
in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung

Die Vertragssprache ist deutsch. Die Anzeigemöglichkeit in weiteren Sprachen
dient lediglich als Hilfeleistung. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich
Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Widerrufsrechte bestehen nicht,
da es sich bei den Kunden nicht um Verbraucher handelt. Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.

c) Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes

Der Vertrag kommt durch den individuellen Antrag und die darauf bezogene
Annahmeerklärung zustande. Eine Speicherung des Vertragstextes
findet nicht statt, da sich der Vertragsinhalt jeweils individuell aus der getroffenen
Vereinbarung ergibt.

d) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Die MHU Med. Service GmbH ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen
berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder
Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das
vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine
nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der
Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht.
Die MHU Med. Service GmbH wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich
auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung
hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können
sowohl die MHU Med. Service GmbH als auch der Kunde das Vertragsverhältnis
außerordentlich kündigen.

§ 2 Lieferung

a) Teillieferungen

Die MHU Med. Service GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den
Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch
keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche
auch durch äußerste Sorgfalt von der MHU Med. Service GmbH nicht verhindert
werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder
gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat
die MHU Med. Service GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die MHU Med. Service GmbH
dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu
verschieben.

c) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die MHU Med. Service GmbH
vom Vertrag zurücktreten. die MHU Med. Service GmbH verpflichtet
sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren
und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu
erstatten.

d) Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

e) Annahmeverzug

Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die MHU Med. Service GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen
Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt
der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

f) Leistungszeit

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung
durch die MHU Med. Service GmbH innerhalb von sechs Wochen. Der Fristbeginn
für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung
des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung
per Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet sechs Wochen
später mit Ablauf des Wochentages, der dem Wochentag des Fristbeginnes
entspricht. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag
oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet
die Frist am nächsten Werktag.

g) Sonstige Liefer- und Leistungsverzögerungen

Teil des Leistungsspektrums der MHU Med. Service GmbH ist die Durchführung
der Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten nach MPG
gegen das im jeweiligen Angebot ausgewiesene Entgelt. Die Durchführung
der Einweisung erfolgt nach terminlicher Absprache zwischen der MHU Med. Service GmbH und dem Kunden mit der Maßgabe, dass die Einweisung
grundsätzlich am Tag der Anlieferung und des Aufbau des Medizinproduktes
erfolgen soll. Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Erkrankung,
Unfallereignis, verkehrstechnische Behinderung o.Ä.) kann es vorkommen,
dass die MHU Med. Service GmbH oder der Kunde den Termin absagen müssen.
Sowohl die MHU Med. Service GmbH als auch der Kunde sind verpflichtet, die jeweils
andere Partei unverzüglich nach Eintritt eines solchen Verhinderungsgrundes
zu kontaktieren und den Termin abzusagen. Eine terminliche Absage
seitens der MHU Med. Service GmbH berechtigt den Kunden nicht zum
Rücktritt vom Vertragsverhältnis oder zur Geltendmachung von Schäden.
Die MHU Med. Service GmbH und der Kunde werden im Fall einer terminlichen
Absage einen möglichst nahegelegenen Ersatztermin vereinbaren.

§ 3 Zahlung

a) Preise und Versandkosten

Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der
Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden
an dem Geschäftssitz der MHU Med. Service GmbH in 86672 Thierhaupten
vereinbart wird.
Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 € netto zuzüglich der Kosten für Verpackung
und Versand.

b) Fahrtkosten

Bei Lieferung durch die MHU Med. Service GmbH werden für die Anfahrt 0,75 € netto
pro gefahrenen Kilometer sowie eine Pauschale von 75,00 € netto für
die Fahrtzeit zuzüglich für die über eine Stunde hinausgehende Fahrtzeit
jeweils 69,00 € netto pro Stunde berechnet.

c) Montagekosten

Bei Montage oder Arbeiten vor Ort werden die MHU Med. Service GmbH
66,00 € für einen Monteur und 85,00 € für einen Techniker netto
pro Stunde berechnet. Soweit der Kunde telefonischen Support durch
Techniker der MHU Med. Service GmbH außerhalb der Gewährleistungsrechte
in Anspruch nimmt, berechnet die MHU Med. Service GmbH 1,99 €
netto pro angefangene Minute. Die Abrechnung erfolgt auf Rechnungsbasis.

d) Einlagerungskosten

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist die MHU Med. Service GmbH berechtigt, den
ihr insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden
nimmt die MHU Med. Service GmbH die Einlagerung der Ware auf Risiko und Kosten
des Kunden vor. Für die Einlagerung berechnet die MHU Med. Service GmbH
dem Kunden, unabhängig von der Einlagerungsdauer, eine Gebühr in Höhe
von 20 % des Warenwertes.

e) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der MHU Med. Service GmbH
eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9%punkten
über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte
der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die MHU Med. Service GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung
zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes,
insb. auch der Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 Satz 1 BGB,
bleibt unbenommen. Nach Absprache mit der MHU Med. Service GmbH ist eine
Verlängerung des Zahlungsziels auf 28 Tage möglich.

f) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur
für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen
Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden

Für Inhalt und Richtigkeit von übermittelten Daten für eine Sonderanfertigung
ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im
Eigentum der MHU Med. Service GmbH. Der Kunde hat die unter einfachem
Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der
Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung
oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die MHU Med. Service GmbH
ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, ist die MHU Med. Service GmbH berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt
vom Vertrag.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen

Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder
anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die MHU Med. Service GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gemäß § 771
ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Kunde für den der MHU Med. Service GmbH entstandenen
Ausfall.

c) Rücknahme

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über
das Vermögen des Kunden, ist die MHU Med. Service GmbH berechtigt, die Sache
zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein
Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die MHU Med. Service GmbH erklärt dies
ausdrücklich schriftlich.

d) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterveräußerung

Der Kunde ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr
berechtigt. Er tritt der MHU Med. Service GmbH als Sicherheit für den Kaufpreis
seine aus dem Weiterverkauf der Sache entstehende künftige Kaufpreisforderung
gegen den Dritten bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses
in Höhe den Endbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer ab.

e) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterverarbeitung

Eine Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden
erfolgt stets namens und im Auftrag für die MHU Med. Service GmbH. In diesem Fall
setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten
Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der MHU Med. Service GmbH
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die MHU Med. Service GmbH
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven
Wertes der Kaufsache der MHU Med. Service GmbH zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden
als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der MHU Med. Service GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für die MHU Med. Service GmbH verwahrt. Zur
Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche
Forderungen an die MHU Med. Service GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung
der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen;
Die MHU Med. Service GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

f) Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen
um mehr als 15 %, ist die MHU Med. Service GmbH auf Verlangen des Kunden
zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

§ 6 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch
kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen,
zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware
unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den
Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren
genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren
die Gewährleistungsrechte nicht.

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter
Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung
des Kaufpreises zu.

c) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung
der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz
für Mängel an der Ware leistet die MHU Med. Service GmbH nur im Falle von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss
unberührt.

d) Gewährleistungsumfang

Im Falle eines Mangels leistet die MHU Med. Service GmbH nach eigener Wahl die
Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der
Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so
bestimmten Gefahrenübergang.

e) Rügeobliegenheit von Unternehmern

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 7 Haftung

a) Haftungsausschluss

Die MHU Med. Service GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche
Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen
sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich
die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Auch im
Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten
haftet die MHU Med. Service GmbH nur in Höhe des vorhersehbaren,
vertragstypischen Schadens.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch
die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss
unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem
Vertrag wird der Geschäftssitz der MHU Med. Service GmbH in 86672 Thierhaupten vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland
hat.

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht
des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts als vereinbart28